11.11.2010 - Auszugsweiser GV-Report mit Einladung zur Generalversammlung
Die ungekürzte Version des GV-Reports ist bereits allen Mitgliedern zugegangen.
04.08.2010 - Generalversammlung am 29.11.2010
Die diesjährige Generalversammlung findet nicht mehr an ihrem gewohnten Ort, sondern nunmehr im "Kolping Hotel International Am Römerturm", St.-Apern-Straße 32, 50667 Köln, statt.
Näheres dazu in Kürze über unseren E-Mail-Verteiler.
10.06.2010 - DGVB zum Beleihungsmodell
Bundesrat beschließt erneute Einbringung der Gesetzentwürfe zur Reform des Gerichtsvollzieherwesens
Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 12.02.2010 beschlossen, die in der letzten Legislaturperiode bereits in den Bundestag eingebrachten, aber dort nicht mehr behandelten
Gesetzentwürfe zur Reform des Gerichtsvollzieherwesens (Beleihungsmodell) sowie zu einer Änderung des Grundgesetzes erneut in den Bundestag einzubringen.
Dies war angesichts der entsprechenden Aussage im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP nicht anders zu erwarten.
Die Neueinbringung in den Bundestag wurde beschlossen, obwohl der Deutsche Gerichtsvollzieher Bund (DGVB) an dem Gesetzentwurf zum Beleihungssystem erhebliche Kritik geäußert hat. Leider wurden an
dem bereits im Jahre 2007 erstmals vorgelegten Gesetzentwurf keinerlei Änderung vorgenommen, so dass die Bedenken des DGVB nach wie vor Bestand haben.
Die aus Sicht des DGVB für eine effektive Zwangsvollstreckung und für die wirtschaftliche Auskömmlichkeit eines Beleihungsmodells unbedingt erforderliche Erweiterung des Aufgabengebietes wurde nicht
vorgenommen, die Ausbildung der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher wurde nur unzureichend geregelt und die für ein Beleihungssystem unverzichtbare komplette Neustrukturierung des
Gerichtsvollzieherkostengesetzes ist in dem Gesetzentwurf nicht enthalten. Ebenso ist die berufliche und finanzielle Absicherung der heute im Beamtenstatus tätigen Gerichtsvollzieherinnen und
Gerichtsvollzieher nicht hinreichend gewährleistet.
Eine 1:1-Übertragung des jetzigen Aufgabenbereiches der Gerichtsvollzieher in ein selbstständiges Beleihungssystem, verbunden mit einem Wettbewerb, der durchaus auch ruinös verlaufen kann, wird den
Wünschen nach einer Verbesserung der Zwangsvollstreckung nicht gerecht werden können.
Dem DGVB wurde bisher nicht die Chance gegeben, an einer Reform des Gerichtsvollzieherwesens intensiv mitzuarbeiten, obwohl eine entsprechende Mitarbeit vom DGVB ständig angeboten wurde. Es gab seit
2004 lediglich drei Anhörungen, zu denen auch der DGVB eingeladen wurde. Die in diesen Anhörungen vorgetragenen Bedenken fanden leider keine Berücksichtigung, die in einem eigenen Entwurf des DGVB
zur zukünftigen Ausgestaltung des Gerichtsvollzieherwesens gemachten sachgerechten Vorschläge wurden größtenteils abgelehnt.
Der DGVB empfindet es als unerträglich, dass einem Berufsverband, der immerhin fast 80% der deutschen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher vertritt, in einer solch existenziellen Frage zur
Zukunft des Gerichtsvollzieherwesens in Deutschland eine konstruktive Mitarbeit bisher nicht ermöglicht worden ist.
Der DGVB appelliert an die Mitglieder des Deutschen Bundestages sowie an die Bundesregierung, den Gesetzentwürfen zur Änderung des Grundgesetzes und zur Einführung eines Beleihungssystems in
der vorgeschlagenen Form nicht zuzustimmen und den Deutschen Gerichtsvollzieherbund nunmehr in die Diskussionen zur Neugestaltung des Gerichtsvollzieherwesens in Deutschland einzubeziehen sowie ihm
eine echte Mitwirkung zu ermöglichen. Es kann und darf nicht sein, dass eine derartige Reform über die Köpfe derer hinweg vorgenommen wird, die letztlich dadurch existenziell betroffen sind.
Eine Reform des Gerichtsvollzieherwesens in Deutschland darf sich nicht nur von fiskalischen Erwägungen der Bundesländer leiten lassen, sondern muss in erster Linie die Verbesserung
der Zwangsvollstreckung zum Ziel haben. Hierzu gehört eine Konzentrierung der damit verbundenen Aufgaben beim Gerichtsvollzieher, eine sach- und fachgerechte Ausbildung an einer Fachhochschule mit
einem entsprechenden Abschluss, der im Zuge des Bolognaprozesses auch ein Bachelor-Abschluss sein kann, eine Stärkung der Eigenverantwortlichkeit des Gerichtsvollziehers und eine Garantie für dessen
wirtschaftliche Auskömmlichkeit.
Diese Punkte sind auch schon deshalb wichtig, um innerhalb der Europäischen Union eine weitgehende Kompatibilität in der Ausbildung und in der Aufgabenstruktur der Vollstreckungsorgane zu erreichen,
damit deren Kooperation in Europa möglich gemacht wird.
Über die Frage, ob zur Erreichung dieser Ziele ein Beleihungssystem das alleinige Mittel zum Zweck sein muss oder ob auch ein beamtetes System mit einem weitgehend selbstständig arbeitenden
Gerichtsvollzieher in Anlehnung an das heutige Gerichtsvollziehersystem vorstellbar ist, bedarf es intensiver Diskussionen.
Grundsätzlich muss nach Auffassung des DGVB die Zwangsvollstreckung unter staatlicher Kontrolle verbleiben. Einer völligen Privatisierung mit dem möglichen Ziel, „jedermann“ mit der Aufgabe der
Zwangsvollstreckung beleihen zu können, ist eine klare Absage zu erteilen. Der Beruf des Gerichtsvollziehers muss ausgebaut werden und er muss für die Durchführung der Zwangsvollstreckung das allein
zuständige Organ bleiben oder werden.
Der DGVB ist zu entsprechenden Diskussionen bereit und erneuert das Angebot an die Politik und an die Bundesregierung zu einer konstruktiven Mitarbeit an der Reform des Gerichtsvollzieherwesens in
Deutschland.
25.03.2010 - Landesverbandsvorstände NRW in ihren Ämtern bestätigt
Anlässlich des Landesverbandstages am 20.03.2010 in Geldern wurden die bisherigen Landesverbandsvorstände
Detlef Hüermann - Vorsitzender
Astrid Petersen - stellvertretende Vorsitzende
Frank Neuhaus - Geschäftsführer
Manfred Herzke - Schatzmeister
mit überwältigender Stimmenmehrheit für die nächsten 4 Jahren in ihren Ämtern bestätigt.
Wir gratulieren der Kollegin und den Kollegen zu ihrer Wiederwahl und wünschen für die neue Amtszeit -wie in der Vergangenheit auch- eine gute und fruchtbare Zusammenarbeit mit dem Verband der Gerichtsvollzieher im OLG-Bezirk Köln e.V..
In den nächsten Tagen wird auf der Landesverbandshomepage ein ausführlicher Bericht vom Landesverbandstag in Geldern veröffentlicht werden.
25.03.2010 - Neues zur Dienstrechtsreform
Die nachfolgende Information umfaßt die Kernthemenbereiche und die Vorstellungen von Innen- und Finanzminister als auch die vorgetragenen Schwerpunkte der Gewerkschaften.
Es handelt sich hierbei bisher lediglich um abgegebene Statements.
25.03.2010 - Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung und Modernisierung des Pfändungsschutzes
Die Länder Sachsen und Baden-Württemberg habe mit Drucksache 139/10 einen Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung und Modernisierung des Pfändungsschutzes zur Bundesratssitzung am 26.03.2010 auf die Tagesordnung bringen lassen.
Den Entwurf können Sie hier einsehen.
25.03.2010 - Erneute Bundesratsinitiative zum Gerichtsvollziehergesetz
Die Länder Niedersachsen, Baden-Württemberg, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern haben den in der letzten Legislaturperiode "liegengebliebenen" Gesetzesentwurf zur Änderung des Gerichtsvollziehersystems erneut aufgegriffen und auf die Tagesordnung der Bundesratssitzung vom 12.02.2010 setzen lassen.
Mit Mehrheit wurde der bereits früher eingebrachte Gesetzesentwurf gem. Art. 76 I GG in die parlamentarischen Gremien des Deutschen Bundestages verwiesen.
Es bleibt abzuwarten ob sich eine parlamentarische Mehrheit innerhalb dieses Gremiums finden wird.
Der Deutsche Gerichtsvollzieher Bund stimmt nach wie vor dem Inhalt dieses Gesetzesentwurfes nicht zu. Es ist aus unserer Sicht dringender Nachbesserungsbedarf erforderlich.
14.01.2010 - Eckpunktepapier zur Dienstrechtsreform NRW
Der DBB hat für die anstehende Dienstrechtsreform ein Eckpunktepapier erarbeitet, das in den kommenden Wochen im Rahmen von Werkstattgesprächen mit den Landtagsfraktionen erörtert wird.