Das Sozialwerk des Deutschen Gerichtsvollzieher Bundes e.V.

Sozialwerk

Am 28.10.2002 wurden der Kölner Gerichtsvollzieher Paul S. und der Schlüsseldienstmitarbeiter Dieter K. anlässlich einer Amtshandlung durch eine vorsätzliche Gewalttat lebensgefährlich verletzt.

 

Nach mehrwöchigem Überlebenskampf  auf der Intensivstation der Spezialklinik für Schwerstverbrennungen in Köln-Merheim verstarben beide Männer im Dezember desselben Jahres an ihren schweren Verletzungen.

 

Die Familienangehörigen hatten nicht nur die Trauer über den Verlust von „Vater, Sohn, Bruder, Ehemann oder Lebensgefährten zu ertragen, sondern sie mussten feststellen, dass sich plötzlich Probleme ergaben, für deren Bewältigung sie menschliche oder aber auch finanzielle Hilfe von Dritten benötigten.

 

Viele, aber besonders die Kolleginnen und Kollegen im Oberlandesgerichtsbezirk Köln, waren beiden Familien in der schweren Zeit eine wertvolle Stütze. Dank der großen Hilfsbereitschaft und einer spontanen Spendenaktion, der sich viele Kolleginnen und Kollegen bundesweit anschlossen, konnten durch Sofortmaßnahmen  im täglichen Lebensablauf der Familien einzelne Probleme "abgemildert" werden.

 

Hieraus entwickelte sich für den Vorstand des Verbandes der Gerichtsvollzieher im Oberlandesgerichtsbezirk Köln der  Gedanke,  für derartige tragische Ereignisse und deren Folgen einen "Sozialfonds" und damit das Sozialwerk des Deutschen Gerichtsvollzieher Bundes zu gründen.

 

Auf ihre Initiative hin wurde auf dem Bundeskongress des Deutschen Gerichtsvollzieher Bundes e. V. in Stuttgart am 17. Mai 2003  die Gründung einstimmig beschlossen.

 

Anlässlich der Ländervertreterversammlung des DGVB e.V. fand noch im selben Jahr, und zwar am 14. 11. 2003, die Gründungsversammlung in Marburg statt.

 

Der "eingetragene Verein" mit Sitz in Köln, hat inzwischen seine Arbeit aufgenommen und sich satzungsgemäß nachstehende Kernarbeitsbereiche zum Ziel gesetzt:

 

  1. Unterstützung von betroffenen Opfern in Zusammenhang mit gegen sie verübter Gewalt- und Straftaten
    sowie deren bedürftiger Angehörigen;
  2. Unterstützung von Opfern und deren Angehörigen anlässlich von Katastrophenfällen;
  3. Unterstützung von Menschen, die unverschuldet durch Krankheiten oder Unglücksfälle in eine schwere
    Notlage geraten sind.

 

Mit Bescheid vom 20. 3. 2006 hat das Finanzamt Siegburg, nach Prüfung der Aufgaben und der Satzung, das Sozialwerk im Sinne der §§ 51 ff. AO als gemeinnützige und mildtätige Körperschaft anerkannt. Damit ist der Vorstand des Vereins berechtigt, steuerbegünstigte Zuwendungsbescheinigungen erteilen zu dürfen.

 

Bisher sind Mitglieder des Vereins die einzelnen Landes- oder Bezirksverbände mit ihren jeweiligen Kolleginnen und Kollegen.

 

Auch Sie können Mitglied werden.

Eine Beitrittserklärung können Sie hier herunterladen.

 

Selbstverständlich sind nach der Satzung auch Einzelmitgliedschaften von Personen oder Firmen über den Personenkreis des Deutschen Gerichtsvollzieher Bundes  hinaus möglich. 

 

Für die Mitglieder, die über ihren jeweiligen Landes- oder Bezirksverband geführt werden, hat die Mitgliederversammlung einen Mindestbeitrag von derzeit 1,00 EUR  pro Kalenderjahr festgesetzt.

 

Für Einzelmitgliedschaften beträgt der Mindest-Jahresbeitrag derzeit 10,00 EUR.

Freiwillig sind nach oben hin im Rahmen von Spenden auf das Konto

 

VR-Bank Rhein-Sieg eG, Nr. 410 636 50 11, BLZ: 370 695 20

 

natürlich "keine Grenzen gesetzt".