03.12.2009 - Bericht von der Generalversammlung
Einen Bericht über die Generalversammlung vom 30.11.2009 finden sie nachfolgend zum Download.
03.12.2009 - Link zum Leitfaden der Justizauktion
Damit kommen Sie auf die Seite "FAQ". Hier ist das genaue Procedre hinsichtlich der Anmeldung als Anbieter zur JustizAuktion beschrieben.
Dort finden Sie auch ein Online-Anmeldeformular; dessen Ausfüllung ist notwendig für den Zugang zur Justiz-Auktion.
Die Zugangsdaten zum geschützten Bereich fordern Sie hier Sie per Email an
18.11.2009 - Gemeinsames Symposium mit der Universität Heidelberg
Der Bericht über das gemeinsame Symposium mit der Universität Heidelberg hier als Download.
Neben verschiedenen Nachrichtenagenturen und Printmedien haben auch ARD und SWR darüber berichtet.
03.11.2009 - Postzustellungsurkunden kostenlos
Die Deutsche Post AG stellt Ihren Kunden die Postzustellungsurkunden auf Wunsch kostenfrei zur Verfügung.
Diese enthalten bereits einen Barcode, mit dem Track & Trace möglich ist (Sendungsverfolgung). Die Bestellung ist möglich per Telefon beim Servicemanagement PZA möglich unter 0180 5 5555 oder per E-Mail unter sm.pza@deutschepost.de
03.11.2009 - Steuerliche Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers
Der Landesverband Bayern hat zum Thema zur steuerlichen Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers auf seiner Homepage ein aktuelles Dokument des Bayerischen Beamtenbundes veröffentlicht.
28.10.2009 - Neue Homepage online
Hier finden Sie ab sofort aktuelle Informationen über den Verband der Gerichtsvollzieher im Oberlandesgerichtsbezirk Köln e.V.
28.10.2009 - Auszugsweiser GV-Report mit Einladung zur Generalversammlung
Die ungekürzte Version des GV-Reports wird allen Mitgliedern in den nächsten Tagen per Post zugehen.
28.10.2009 - Koalitionsvertrag
Hier kann der unterzeichnete Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung eingesehen werden.
Zur evtl. Zukunft des Gerichtsvollziehersystems verweisen wir auf Seite 112.
02.07.2009 - Gesetzentwürfe Sachaufklärung und Internetversteigerung
Der Bundestag hat zwei Gesetzentwürfe beschlossen:
Weitere Informationen finden Sie unter "ZPO/ZV".
01.07.2009 - Email-Verteiler für Mitglieder
Informationen zum Email-Verteiler für Mitglieder unter "Über uns -> E-Mail Verteiler".
20.02.2009 - Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung
Künftig soll die Versteigerung von Gegenständen, die vom Gerichtsvollzieher in der Zwangsvollstreckung gepfändet wurden, einfacher im Internet erfolgen können. Die Internetauktion soll als
Regelfall neben der bisher üblichen Versteigerung vor Ort ermöglicht werden. Auf Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat das Bundeskabinett heute einen entsprechenden Gesetzentwurf
beschlossen.
Die Versteigerung im Internet ist nicht nur im Interesse des Gläubigers. "Es ist auch für den Schuldner gut, wenn in der Versteigerung ein möglichst hoher Erlös erzielt wird. Denn: Je höher der
Erlös, desto schneller können die Schulden getilgt werden. Bei höheren Erlösen muss zur Tilgung unter Umständen weniger Eigentum des Schuldners versteigert werden. Das spart dem Schuldner auch Kosten
für weitere Vollstreckungsmaßnahmen. Je schneller die Versteigerung, desto geringer sind die auflaufenden, dem Schuldner zusätzlich zur Last fallenden Zinsen. Ich gehe davon aus, dass mit der
geplanten Internetversteigerung höhere Erlöse erzielt werden können. Über das Internet erreichen wir einen viel größeren Bieterkreis und die Auktionsplattform ist für jedermann 24 Stunden am Tag
zugänglich. Ein größerer Bieterkreis bedeutet mehr Wettbewerb um den Zuschlag und dadurch höhere Erträge. Wir helfen damit Schuldnern, schneller wieder auf die Beine zu kommen. Und wir unterstützen
die Gläubiger bei der raschen und effektiven Beitreibung ihrer offenen Forderungen", erklärte Zypries.
Bislang ist die Versteigerung von sog. beweglichen Sachen - also keine Grundstücke - in der Zivilprozessordnung als Präsenzversteigerung durch den Gerichtsvollzieher vorgesehen. Die dafür notwendige
Anwesenheit von Versteigerer und Bieter ist umständlich und verursacht nicht zuletzt wegen der Anreise teilweise hohe Kosten. Der Gerichtsvollzieher kann die gepfändeten Sachen auf andere Art - etwa
über das Internet - nur versteigern, wenn Gläubiger oder Schuldner dies beantragen. Das ist aufwändig und unpraktikabel. Künftig soll die Versteigerung beweglicher Sachen ohne weiteres im Internet
erfolgen können und eine gleichberechtigte Alternative zur Präsenzversteigerung werden. "Dadurch sparen wir Kosten und ermöglichen ein anwenderfreundliches und unbürokratisches Verfahren", betonte
Zypries.
Der Gesetzentwurf ergänzt die bestehenden Vorschriften der Zivilprozessordnung, damit die Internetversteigerung selbstverständlich wird. Die Bundesländer werden ermächtigt, Einzelheiten wie etwa die
Versteigerungsplattform, Beginn, Ende und Ablauf der Auktion oder die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Versteigerung durch Rechtsverordnung zu regeln.
Das Gesetzesvorhaben betrifft daneben die Vollstreckung aus Steuerbescheiden und aus Urteilen der Finanzgerichte zugunsten der Finanzbehörden. Die Internetversteigerung beweglicher Sachen wird auch
in der Abgabenordnung als gesetzlicher Regelfall neben der Präsenzversteigerung etabliert. Die Versteigerung findet in diesen Fällen auf der Auktionsplattform www.zoll-auktion.de statt. Diese von der Bundeszollverwaltung betriebene Plattform wird bereits seit einigen Jahren erfolgreich genutzt.
Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Ziel ist es, das parlamentarische Verfahren noch in dieser Legislaturperiode abzuschließen.
12.02.2009 - Änderung des GmbH-Gesetzes
Am 1. November 2008 ist das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) in Kraft getreten.
Ein Kernanliegen der GmbH-Novelle ist die Erleichterung und Beschleunigung von Unternehmensgründungen. Hier wurde häufig ein Wettbewerbsnachteil der GmbH gegenüber ausländischen Rechtsformen wie der
englischen Limited gesehen, weil in vielen Mitgliedstaaten der Europäischen Union geringere Anforderungen an die Gründungsformalien und die Aufbringung des Mindeststammkapitals gestellt werden.
Das neue GmbH-Recht kennt zwei Varianten der GmbH.
1) Die bewährte GmbH mit einem Mindeststammkapital von 25.000 Euro
2) Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft [ UG ] (§ 5a GmbHG).
Sie bietet eine Einstiegsvariante der GmbH und ist für Existenzgründer interessant, die zu Beginn ihrer Tätigkeit wenig Stammkapital haben und benötigen, wie zum Beispiel im
Dienstleistungsbereich. Bei der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft handelt es sich nicht um eine neue Rechtsform, sondern um eine GmbH, die ohne bestimmtes Mindeststammkapital gegründet
werden kann. Diese GmbH darf ihre Gewinne aber nicht voll ausschütten. Sie soll auf diese Weise das Mindeststammkapital der normalen GmbH nach und nach ansparen.
Im Folgenden können Sie das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) herunterladen.